Der Gemeinschaftsrat

ist das leitende Organ der Gemeinschaft. Er bearbeitet alle Fragen und Aufgaben, die die Gemeinschaft insgesamt und die einzelnen Glieder der Gemeinschaft betreffen, und fasst hierzu Beschlüsse. Ausgenommen sind die Aufgaben, die dem Großen Konvent zugeordnet sind.
Dem Gemeinschaftsrat obliegt die Vorbereitung und Durchführung des Gemeinschaftstages.
Der Gemeinschaftsrat bestimmt die Vertreter der Gemeinschaft, die Mitglieder des Verwaltungsrates des Vereins Ev.-Luth. Diakonenhaus Moritzburg werden. 
Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen und kann Ausschüsse bilden, die ihm berichtspflichtig sind.

(Auszug aus der Ordnung der Gemeinschaft Moritzburger Diakone und Diakoninnen)

 

Dem Gemeinschaftsrat gehören an:

- je ein gewählter Vertreter eines Regionalkonventes für die Dauer von vier Jahren,

- drei vom Großen Konvent für vier Jahre gewählte Glieder der Gemeinschaft,

- der Vorsteher,

- der Gemeinschaftsälteste,

- der Leiter des Brüderhauses mit beratender Stimme (GemO Abschnitt 2.5.)

- bis zu zwei vom Gemeinschaftsrat zu berufende Mitglieder,

- ein Ehepartner eines Gliedes der Gemeinschaft kann durch den Gemeinschaftsrat
  
berufen werden und nimmt mit beratender Stimme teil.

Sollte durch Wahl keine Diakonin im Gemeinschaftsrat vertreten sein, beruft der Gemeinschaftsrat mindestens eine Diakonin. Gleiches gilt, wenn kein Diakon im Gemeinschaftsrat vertreten ist. Der Berufungszeitraum beträgt vier Jahre.

Der Gemeinschaftsrat kann über die Mitarbeit von Gästen beschließen.