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1. Der Gastvertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestellung bestätigt ist oder, falls eine schriftliche Bestätigung nicht mög­lich war, Leistungen bereitgestellt wurden.

2. Reservierte Tagungs- und Gruppenräume stehen dem Gast nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine Inan­spruchnahme der Tagungsräume über den vereinbarten Zeit­raum hinaus bedarf der vorherigen Absprache.

3. Der Gast erwirbt mit der Bestätigung seiner Buchung keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Gästezimmer oder Tagungsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Tagungsräu­me nicht verfügbar sein, sorgt das AWZ für einen gleichwertigen Ersatz, der auch außerhalb des Hauses liegen kann.

4. Reservierte Gästezimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 9:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine davon abweichende Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich AWZ vor, bestellte Zimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

5. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Gästezim­mern oder Arrangements gelten folgende Stornovereinbarun­gen:

9 bis 12 Wochen vor Veranstaltungstermin:  15% des Tagessatzes
4 bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin:    30% des Tagessatzes
unter 4 Wochen vor Veranstaltungstermin:    50% des Tagessatzes
ab einem Tag vor Veranstaltungstermin:        90% des Tagessatzes

Die Abmeldung bedarf der Schriftform. Die Fristen werden ab Eingang der Abmeldung in der Tagungsherberge berechnet.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Eine einmalige Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 10% ist bis zum Anreisetermin kostenfrei; ausgenommen davon ist bereitgestellte und vorbereitete Verpflegung.

6. Zur Vorbereitung der Veranstaltung übermittelt der Gast bis spätestens 10 Tage vor Ankunft der Gruppe dem AWZ einen ausgefüllten Belegungsbogen und eine Teilneh­merliste.

7. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Veranstal­tung den geordneten Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder den Ruf von AWZ zugefährden droht, so kann das AWZ vom Vertrag zurücktreten. Das gilt insbeson­dere dann, wenn der Gast bei Vertragsschluss nicht hinrei­chend über den wahren Zweck der Veranstaltung informiert hat.

8. Grundlage des Vertrages ist die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragschluss und Bereitstellung der Leistung 6 Monate und wurde kein fester Preis vereinbart, so behält sich das AWZ das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeit­punkt des Vertragsschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Gastes.

9. Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsda­tum ohne Abzug zahlbar.

10. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für die gemeinsamen Mahlzeiten der Gruppe muss aus Dispositionsgründen spätes­tens 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich übermittelt werden.

11. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Ge­tränke in den Räumen des AWZ ist grundsätzlich nicht gestattet. Nach Absprache können bei Festveranstaltun­gen oder auch bei Festabenden eigene Getränke mitgebracht werden. Für den Verzehr im Haus berechnet das AWZ dann eine Gebühr pro Flasche bzw. Glas.

12. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände bedarf der Zustimmung des AWZ. Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Beschädigungen der Einrich­tung oder des Inventars beim Aufbau, Abbau oder während der Veranstaltung haftet der Gast.

13. Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernom­men.

14. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, umgehend beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann deswegen nicht vorgenommen werden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.

* Aus- und Weiterbildungszentrum am Ev.-Luth. Diakonenhaus Moritzburg e.V.

Schlossallee 4, 01468 Moritzburg, Vorsteher Pfarrer Dr. Thomas Knittel

Registergericht Dresden

Januar 2019